Bundesrat lockert ab 27. April 2020 schrittweise die Massnahmen

 

Der Bundesrat lockert schrittweise die Massnahmen. Ab 27. April 2020 können Spitäler alle Eingriffe vornehmen und medizinische Praxen, Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios, Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien ihren Betrieb wieder aufnehmen.

 

Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz noch immer als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Er hat gegenüber der Bevölkerung, Organisationen und Institutionen sowie den Kantonen Massnahmen erlassen. Nun lockert er sie – unter strenger Einhaltung von Schutzmassnahmen – etappenweise. Mit diesen Lockerungsschritten plant er zwei Ziele: Er will die Gesundheit der Bevölkerung weiterhin schützen, speziell auch die Gesundheit besonders gefährdeter Personen. Gleichzeitig will er die wirtschaftlichen Schäden möglichst gering halten.

 

Bei der schrittweisen Lockerung sollen alle – Unternehmen, Angestellte, Kundinnen und Kunden – weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen. Denn nur so wird es möglich sein, das Risiko einer Wiederausbreitung des neuen Coronavirus zu reduzieren.

 

Geöffnet oder gestattet:

27. April 2020

  • Bau- und Gartencenter, Gärtnereien, Blumenläden

  • Coiffeur- und Kosmetiksalons

  • Einrichtungen zur Selbstbedienung wie Autowaschanlagen, Solarien, Blumenfelder

  • Arzt- und Zahnarztpraxen

  • Physiotherapie, Massage

  • Alle Eingriffe in Spitäler, sofern keine kantonale Einschränkungen gelten

 

11. Mai 2020 (vorbehalten Entscheid Bundesrat am 29. April 2020)

  • Obligatorische Schulen (Primar- und Sekundarstufe I)

  • Läden und Märkte

 

8. Juni 2020 (vorbehalten Entscheid Bundesrat am 29. April 2020)

  • Treffen von mehr als 5 Personen

 

8. Juni 2020 (vorbehalten Entscheid Bundesrat am 27. Mai 2020)

  • Mittel-, Berufs- und Hochschulen

  • Museen

  • Bibliotheken

  • Zoos, botanische Gärte

 

Für ausführlichere Informationen zu Einreisebeschränkungen, Massnahmen für Bevölkerung, Organisationen und Institutionen, Ausnahmen für besonders betroffene Kantone, Versorgung mit Lebensmittel etc. lesen Sie die Meldungen des BAG.

 

Bundesamt für Gesundheit (BAG)
www.bag.admin.ch