Lockerung der Massnahmen ab 11. Mai 2020

 

Der Bundesrat lockert die Massnahmen: Ab 11. Mai 2020 findet wieder Präsenzunterricht in der obligatorischen Schule statt. Unter strikter Einhaltung von Schutzkonzepten dürfen auch Einkaufsläden, Märkte, Museen, Bibliotheken und Restaurants wieder öffnen.

 

Der Bundesrat hat im März Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erlassen. Die Bevölkerung hat sich gut an die Vorgaben und Empfehlungen gehalten. Dadurch blieb in den Spitälern die befürchtete Überlastung der Intensivstationen aus. Aktuell nimmt die Zahl der positiv getesteten Personen ab. Deshalb lockert der Bundesrat die Massnahmen nun weiter.

 

Die nächste Etappe der Lockerung betrifft obligatorische Schulen, Einkaufsläden, Märkte, Museen, Bibliotheken, bestimmte Sportanlagen, und Restaurationsbetriebe. Bedingung für eine Öffnung oder Durchführung: Ein Schutzkonzept gemäss Vorgaben des Bundes, das alle Beteiligten einhalten können.

 

Verantwortlich für die Erfüllung aller Vorgaben sind die Betreiber von Einrichtungen und die Organisatoren von Veranstaltungen und Aktivitäten. Weder Bund noch Kantone validieren oder genehmigen Schutzkonzepte. Die Einhaltung der Schutzkonzepte wird von den Kantonen überwacht.

 

Geöffnet oder gestattet:

11. Mai 2020

  • Obligatorische Schulen (Primar- und Sekundarschule I)

  • Präsenzveranstaltungen bis 5 Personen in Schulen der Sekundarstufe II, der Tertiärstufe sowie weiteren Ausbildungsstätten (Fahrschule, Sprachkurse)

  • Prüfungen in Ausbildungsstätten

  • Einkaufsläden und Märkte

  • Reisebüros

  • Museen, Bibliotheken, Archive (ausgenommen Lesesäle)

  • Sportaktivitäten ohne Körperkontakt von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 5 Personen (Breitensport), inkl. Benutzung der erforderlichen Sportanlagen und -betriebe

  • Trainings von Leistungssportlerinnen und -sportlern, die Angehörige des Kaders eines nationalen Sportverbands sind, oder die als Einzelpersonen in Gruppen bis zu 5 Personen oder als beständige Wettkampfteams trainieren (Leistungs- und Spitzensport); Schutzkonzepte dazu sind vorhanden

  • Trainings mit Körperkontakt von Teammitgliedern, die einer Liga mit überwiegend professionellem Spielbetrieb angehören (Leistungs- und Spitzensport); diese müssen unter Beachtung eines Schutzkonzeptes strenge Hygieneregeln befolgen

  • Besuche von Restaurants, Bars oder Pubs unter folgenden Bedingungen:

    • die einzelnen Gästegruppen bestehen aus maximal 4 Personen oder Familien mit Kindern,

    • die Konsumation erfolgt ausschliesslich sitzend,

    • ein Schutzkonzept liegt vor und kann eingehalten werden.

 

8. Juni 2020 (vorbehalten Entscheid Bundesrat am 27. Mai 2020)

  • Schulen der Sekundarstufe II, der Tertiärstufe sowie weitere Ausbildungsstätten

  • Theater und Kinos

  • Zoos, botanische Gärten, Tierparks, Bergbahnen

  • Schwimmbäder (geöffnet für alle)

  • Gottesdienste

  • Treffen von mehr als 5 Personen

 

Für ausführlichere Informationen zu Einreisebeschränkungen, Massnahmen für Bevölkerung, Organisationen und Institutionen, Ausnahmen für besonders betroffene Kantone, Versorgung mit Lebensmittel etc. lesen Sie die Meldungen des BAG.

 

Bundesamt für Gesundheit (BAG)
www.bag.admin.ch